Aktuelle Urteile und Entwicklungen

**##Die Rechtsprechung zu Online - Glücksspiel:

LG Lüneburg, 5 O 115/23 v. 21.05.2024:**

In einer aktuellen Entscheidung setzt sich das Landgericht Lüneburg überzeugend mit dem Anspruch eines Spielers gegen einen Anbieter von Online-Glücksspiel wegen eines Verstoßes gegen die monatliche Höchsteinsatzgrenze von 1.000,00 € auseinander.

Schon im Glücksspielstaatsvertrag 2012 (GlüStV 2012) normierte der Gesetzgeber mit § 4 V Nr.2 GlüStV 2012 ein monatliches Einsatzlimit von 1.000,00 € für die Teilnahme bei Online-Sportwetten.

Dieses Einsatzlimit wurde auch in den heute geltenden GlüStV 2021 als anbieterübergreifendes Einzahlungslimit (§ 6c I S.2 GlüStV 2021) mitaufgenommen.

Die Entgegenahme von mehr als 1.000,00 € ist legal möglich, sofern der Spieler dies wünscht und der Anbieter eine umfangreiche Liquiditätsprüfung vornehmen.

Sofern Letztere aufzeigt, dass auch das Verspielen höherer Summen dem wirtschaftlichen Leistungsvermögen des Betroffenen entspricht, darf mehr Geld seitens der Glücksspielanbieter angenommen werden.

Aus zahlreichen Fällen ist bekannt, dass auf eine umfangreiche Liquiditätsprüfung der Spieler in der Regel gänzlich verzichtet wird. Vereinzelt wird von Anbietern von Online-Glücksspiel ein SCHUFA-Eintrag des Spielers angefordert, welcher nach irriger Auffassung der Glücksspielanbieter eine umfangreiche Liquiditätsprüfung darstellen soll. Es handelt sich hierbei aber nur um eine Bonitätsprüfung.

Dass eine SCHUFA-Abfrage keinen geeigneten Liquiditätsnachweis darstellt, wurde auch vom LG Lüneburg festgehalten:

_Darüber hinaus erfüllt die SCHUFA-Abfrage nicht die Anforderungen, um eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in geeigneter und nachprüfbarer Weise nachzuweisen. Eine Schuldenfreiheit erbringt keine Aussage über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit kann durch Vorlage von Bankauszügen oder Einkommensnachweisen ermittelt werden. So können auch Personen mit einem geringen Einkommen einen positiven SCHUFA Nachweis vorweisen und dennoch nicht in der wirtschaftlichen Lage sein, monatlich über 1.000 € für Online-Sportwetten zu investieren. (LG Lüneburg vom 21.05.2024, Az.: 5 O 115/23)__

Völlig richtig hält das Gericht fest, dass eine Schuldenfreiheit keine Aussage über das wirtschaftliche Leistungsvermögen trifft. Keine Schulden zu haben bedeutet schließlich nicht, mehr als 1.000,00 € monatlich für Glücksspiel zur Verfügung zu haben.

Außerdem zieht das Gericht den folgerichtigen Schluss, dass die Wahrung des Einsatz-, bzw. Einzahlungslimits durch die Veranstalter von Online-Glücksspiel eine vertragliche Nebenpflicht darstellt. Ein Verstoß gegen diese Nebenpflicht begründet einen Anspruch auf Schadensersatz. Hiermit widerspricht das Gericht der rechtlichen Auffassung der Glücksspiellobby, dass die Vorschriften zum monatlichen Höchsteinsatz als verwaltungsrechtliche Nebenbestimmungen zivilrechtlich unbedeutend seien.

Die Entscheidung des LG Lüneburg setzt eine positive Tendenz fort. Verfahren wegen des Verstoßes gegen die 1000,00 € - Limitierung sind vielfach vor deutschen Gerichten anhängig und wurden bislang überwiegend im Sinne der Kläger entschieden.

**''OLG Stuttgart, 5 U 118/23

Das Oberlandesgericht Stuttgart setzt mit seiner aktuellen Entscheidung einen wichtigen Meilenstein in der Bekämpfung von illegal angebotenem Online-Glücksspiel. Es ist das erste OLG, das jetzt einen Anbieter von Sportwetten zur Rückzahlung von Spielverlusten nach dem Erwerb einer gültigen Lizenz verurteilt hat. Grund dafür ist, dass bet365 Regeln zum Spielerschutz nicht eingehalten hat – insbesondere wurde das 1000-Euro-Limit nicht beachtet. Der Spieler konnte also pro Monat mehr als 1000 Euro einsetzen. Insgesamt soll er rund 212.000 Euro zurückbekommen, davon fallen rund 17.000 in den Zeitraum, als bet365 bereits im Besitz einer deutschen Konzession gewesen ist. Bisher wurden lediglich Anbieter von Online-Sportwetten verurteilt, die keine speziellen Lizenzen für den deutschen Markt hatten. Dieses Urteil zeigt, dass Spielverluste zu jeder Zeit zurückgefordert werden können, wenn der Anbieter nachweislich wichtige Regeln zum Spielerschutz nicht eingehalten hat.

Es kommt also nicht darauf an, ob ein Sportwettanbieter eine gültige Lizenz hat, sondern darauf, ob er sich an die wichtigen Regeln zum Spielerschutz hält. Tut er das nicht, hat jeder Spieler Anspruch auf Schadensersatz. Weshalb das Oberlandesgericht dies so sieht, macht es in allen Einzelheiten in seinem außergewöhnlich langen Urteil auf 68 Seiten klar.

**Bei Online-Sportwetten in drei Monaten rund 20.000 Euro verzockt

Im aktuellen Fall ( Az.: 5 U 118/23) steht dabei das 1000-Euro-Limit im Fokus. Denn eigentlich hätte der Spieler nicht mehr als 1000 Euro pro Monat einsetzen dürfen. So schreibt es eine Regelung aus dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) vor. Die Auszüge seines Spielerkontos zeigen aber, dass er im Schnitt pro Monat 2.700 Euro verzockt. Das Beispiel dieses Mannes aus dem Kreis Heilbronn zeigt, wie Spieler durch die Missachtung dieser Regelung zunächst in der Sucht und dann im finanziellen Ruin landen. Insgesamt hatte er rund 800.000 Euro im Zeitraum von Oktober 2024 bis Dezember 2020 gesetzt. Bis zum Oktober 2020 lief das Angebot von bet365 ohne gültige Lizenz in Deutschland. Dann erwarb der Sportwettanbieter zwar hierzulande eine Konzession, doch an den Spielerschutz hielt er sich nicht.