Sportwetten im Internet

Die Ausgangslage

Nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2012 standen Sportwetten im Internet unter einem sogenannten Erlaubnisvorbehalt, waren also grundsätzlich verboten mit der Möglichkeit für den Anbieter, sich um eine Lizenz zu bewerben. Erste Lizenzen erhielten im Oktober 2020 bwin und tipico, andere Anbieter folgten in den darauf folgenden Monaten.

Rechtslage bis 2020/2021

Bis zur Vergabe einer Lizenz an den jeweiligen Anbieter vertreten wir, ebenso wie die allermeisten der damit befassten Gerichte, die Auffassung, dass das Angebot in jedem Fall illegal war.

Wir wissen, wann welcher Anbieter eine Lizenz erhalten hat und welche Anbieter zum Teil bis heute ohne Erlaubnis agieren.

Rechtsfolge: Ohne Lizenz sind die Wettverträge illegal und Verluste können zurückgefordert werden

Zwar hat sich Tipico vor dem BGH darauf berufen, dass das Lizenzvergabeverfahren diskriminierend war und gegen europäisches Recht verstößt, weswegen die fehlende Deutsche Lizenz dem Anbieter nicht vorgehalten werden dürfe. Der Bundesgerichtshof hat dieses Verfahren dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt, um die Frage abschließend zu klären. Der BGH hat aber die klare Auffassung vertreten, dass diese Verträge illegal zustande gekommen sind und der Spieler einen Erstattungsanspruch hat. In jedem Fall sollten also Ansprüche in einer risikolosen Finanzierungsvariante (Prozesskostenhilfe oder Prozessfinanzierung) angemeldet werden. Dann kann abgewartet werden, ohne dass ältere Verluste zu verjähren drohen.

Denn in einer anderen Entscheidung aus dem März diesen Jahres hat der BGH noch etwas klargestellt: Auf die Lizenz kommt es nicht an, wenn der Anbieter der Sportwetten sich nicht an die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages zum Spielerschutz gehalten hat. Denn auch ein Anbieter mit Lizenz ist zur Rückzahlung verpfllichtet, wenn er sich nicht an die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages hält:

-Grundsätzliches Einsatz - und Einzahlungslimit von 1.000,00 EUR im Monat

-Verbot bestimmter Livewetten

-Sportwetten und andere Online- Glücksspiele dürfen nicht über die gleiche Domain angeboten und/oder beworben werden,

um nur einige zu nennen.

Hauptsponsor der Fußball-EM 2024 gibt vor Gericht auf und erstattet Verlust

In der genannten Entscheidung vom 22. März 2024 war betano, Hauptsponsor der letzten EM, betroffen. Der BGH teilte in einem sogenannten Hinweisbeschluss von 25 Seiten dem Anbieter mit, dass er das Angebot von betano auch vor Ende 2020 grundsätzlich für illegal hielt. Selbst eine (unterstellte) Lizenz hätte hieran nichts geändert, weil die Höhe der vom Spieler geltend gemachten Verluste von 12.000 Euro innerhalb nur weniger Monate belegt, dass sich der Anbieter nicht an das Einsatzlimit gehalten habe. Diese flächendeckenden Verstöße öießen die Erlaubnisfähigkeit entfallen, so dass der Anspruch des Spielers besteht. Betano hat daraufhin das Rechtsmittel zurückgezogen und dem Spieler über 12.000 EUR erstattet.

Rechtslage seit 01.07.2021, dem Inkrafttreten des Glücksspielstattsvertrages 2021

Wie oben ausgeführt, haben einige Anbieter noch unter der Geltung des GlüStV 2012 Ende 2020 eine Lizenz erhalten. Für diese galten Übergangsregelungen, die dem am 01.07.2021 in Kraft getretenen GlüStV 2021 entsprachen.

Seither wird bei der Glücksspielaufsicht eine sogenannte White-List geführt, der die legalen Anbieter zu entnehmen sind. Grundsätzlich kann von einem legalen Angebot ausgegangen werden, wenn der jeweilige ANbieter über eine Erlaubnis verfügt und sich an die Vorgaben des Glücksspielstattsvertrages 2021 hält.

Aber auch hier lohnt sich in jedem Fall eine Einzelfallprüfung, weil es eben allein auf die grundsätzliche Erlaubnis nicht ankommt. Vielmehr müssen sich die Anbieter an strenge Auflagen halten, die im Glücksspiel-Staatsvertrag unmittelbaren Gesetzesrang haben und sogenannte Schutzgesetze zum Spielerschutz sind.

Uns ist aus verschiedenen Verfahren, die in der Kanzlei geführt werden, bekannt, dass auch Anbieter mit Lizenz seither gegen Gesetze zum Spielerschutz verstoßen haben, darunter alle namhaften Anbieter wie bwin, tipico und Interwetten.

Uns sind Fälle bekannt, in denen die letztgenannten Anbieter Spielern mit offenkundig problematischem Spielverhalten ermöglicht haben, 50.000 EUR oder mehr in nur einem Monat einzuzahlen (und weitgehend auch zu verlieren), trotz der zum Spielerschutz gesetzten Limits.

Dann können Rückforderungsansprüche möglicherweise nicht unmittelbar und allein wegen der fehlenden Lizenz zurückgeholt werden, aber der gleiche Anspruch ergibt sich dann als Schadenersatz in Höhe der erlittenen Verluste wegen Verstoßes gegen Spielerschutzvorschriften mit Gesetzesrang.